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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Neuhaus am Rennweg

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Neuhaus am Rennweg (Gebührensatzung der Stadtbibliothek) vom 25. Mai 2004

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41) und den §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 7. August 1991 (GVBl. S. 329), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S 266) erlässt die Stadt Neuhaus am Rennweg folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek:

§ 1 Höhe der Gebühren

Es werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Jahresgebühr pro Benutzerausweis

für Erwachsene 12,00 €
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 0,00 €
für Familien 12,00 €
für Korporativbenutzer 15,00 €
für Schulen und Kindertageseinrichtungen 0,00 €
für Sozialpassinhaber je 50 % Ermäßigung auf die o. g. Sätze“

(2) für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust

Erwachsene 5,00 €
Kinder und Jugendliche. bis 18 Jahre 2,50 €
Familien 5,00 €
Korporativbenutzer 7,50 €
Sozialpassinhaber je 50% Ermäßigung

(3) für die Ausstellung einer Monatskarte

für Gäste 2,50 €
für Gäste mit Gästepass kostenfrei


(4) für die Bearbeitung einer Vorbestellung 0,50 €
(5) für die Bestellung im auswärtigen Leihverkehr je Exemplar 2,00 €
(6) für das Überschreiten der Leihfrist (je Gegenstand und angefangene Woche)

Erwachsene 0,50 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,25 € 

(7) Bearbeitungsgebühr

für die 1. schriftliche Mahnung 1,00 €
für die 2. schriftliche Mahnung 2,00 €

(8) für die Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums 5,00 €
(9) Pauschaler Kostenersatz

bei Schäden an Büchern 2,50 €
bei Beschädigung oder Verlust von CD, CD-ROM- und Kassettenhüllen 2,50 €
bei Beschädigung oder Verlust von Spielteilen 3,00 €
bei Abholung von nicht zurückgegeben Medien durch Boten 15,00 €
bei Verlust von Medien ist der Anschaffungspreis zu ersetzen für die Internetnutzung in der Bibliothek ½ Stunde 0,75 €
für Kopie oder Computerausdrucke je A4-Seite 0,10 € und je A3-Seite 0,20 €

§ 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit der erstmaligen Benutzung der Stadtbibliothek nach dem Inkrafttreten dieser Satzung, die übrigen Gebühren mit der Verwirklichung des gebührenpflichtigen Tatbestandes.
(2) Die Benutzungsgebühr wird mit der Ausstellung des Benutzerausweises und Mitteilung der festgesetzten Höhe fällig, die übrigen Gebühren und Auslagen werden fällig mit Verwirklichung des gebührenpflichtigen Tatbestandes und Mitteilung der festgesetzten Höhe.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die Benutzer der Stadtbibliothek der Stadt Neuhaus am Rennweg, bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.